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Die Große Staatsprüfung besteht aus einer häuslichen Prüfungsarbeit, drei Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfung beginnt mit der häuslichen Prüfungsarbeit. Ihr folgen die Aufsichtsarbeiten und die mündliche Prüfung.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
bestimmt das Thema der häuslichen Prüfungsarbeit und stellt die Aufgaben für die schriftlichen Aufsichtsarbeiten,
setzt Ort und Zeit für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten und für die mündliche Prüfung fest,
veranlasst die Ladung der Referendarin oder des Referendars und
bestimmt die für die Überwachung der Aufsichtsarbeiten zuständige Stelle.