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Über die Große Staatsprüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, in der festgehalten werden. Sie ist von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
der Name der Referendarin oder des Referendars,
die geprüften Sach- und Rechtsgebiete,
die Bewertungen der häuslichen Prüfungsarbeit und der Aufsichtsarbeiten,
die Bewertungen der mündlichen Prüfung,
das Gesamtergebnis der Prüfung und
etwaige Unregelmäßigkeiten
Eine Kopie der Niederschrift ist mit den Prüfungsarbeiten der Ausbildungsbehörde zu übersenden.