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Die Große Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen ein Mal wiederholt werden.
Die Anmeldung für die Wiederholung der Prüfung ist spätestens vier Monate nach nicht bestandener Prüfung bei der Ausbildungsbehörde einzureichen. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich entsprechend.
Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen.