§ 2 Abs. 1 BergErmVO SNÜbertragung von Zuständigkeiten auf das Oberbergamt
Die Ermächtigung der Staatsregierung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 BBergG, Bergverordnungen aufgrund der §§ 65 bis 67 BBergG zu erlassen, wird auf das Oberbergamt…
§ 1 Abs. 1 BBergGErmV SLVerordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundesberggesetz Vom 10. Juni 1981
Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 32 Abs. 1 und 2 des Bundesberggesetzes wird auf das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.
§ 3 BBergGZustV SLVerordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundesberggesetz Vom 17. Februar 1982
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit bestimmt durch Rechtsverordnung die zuständige Behörde zur Ausführung der vom Bundesminister für Wirtschaft auf Grund…
Art. 1 Abs. 3 SN-2760Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums der Jusitz zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung BBergG und der Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Bergwerkseigentum
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über bergrechtliche Zuständigkeiten (Zuständigkeitsverordnung BBergG – BergZustVO)…
§ 1 Abs. 1 BBergGZustV SLVerordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundesberggesetz Vom 17. Februar 1982
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ist zuständige Behörde für die Ausführung der §§ 31 Abs. 2 Satz 2 , 79 Abs. 3 Satz 1 und 173 Abs. 1 Satz 1 BBergG;…