Zuständigkeiten für Bergverordnungen des Bundesministers für Wirtschaft
Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundesberggesetz Vom 17. Februar 1982
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit bestimmt durch Rechtsverordnung die zuständige Behörde zur Ausführung der vom Bundesminister für Wirtschaft auf Grund des § 68 Abs. 2 BBergG ergangenen Rechtsverordnungen.
§ 3 BBergGZustV SL
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