BergMAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 BergMAusbVInkrafttretenVerordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann und zur Berg- und Maschinenfrau (XXXX) §§ 9 und 10Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (XXXX) §§ 9 und 10Schlußformel