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Der erfolgreiche Abschluss des Bildungsgangs der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung (Berufsschulabschluss), der durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule ausgewiesen wird, schließt die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses ein, wenn
der Berufsschulabschluss nach dem Besuch einer öffentlichen oder einer als private Ersatzschule staatlich anerkannten Berufsschule im Saarland - gekennzeichnet durch ein Unterrichtsangebot gemäß der den Umfang des Berufsschulunterrichts jeweils regelnden Vorschriften des Gesetzes über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz) - erworben wurde,
im Abschlusszeugnis der Berufsschule die Durchschnittsnote mindestens 3,0 beträgt,
eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes bzw. der Handwerksordnung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen wurde und
eine insgesamt mindestens fünfjährige, nicht auf bestimmte Klassenstufen bezogene Teilnahme am Fremdsprachenunterricht einer öffentlichen Schule oder einer privaten Ersatzschule nachgewiesen wird und die in Fremdsprache zuletzt erteilte Fachnote mindestens „ausreichend“ lautet; die insgesamt mindestens fünfjährige Unterrichtsteilnahme kann sich auf eine oder mehrere Fremdsprachen beziehen.
Die anerkannten Ausbildungsberufe (Absatz 1 Nr. 3) ergeben sich aus dem vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegebenen Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe[1].
Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 4 können durch anderweitig erworbene Fremdsprachenkenntnisse auf dem Referenzniveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachgewiesen werden.