§ 1 Abs. 1 BerSchulWiVwTGSV SLBetroffene Schulen
Diese Verordnung gilt für öffentliche Berufsfachschulen der in § 2 genannten Fachrichtungen mit zweijähriger Dauer des Bildungsganges.
§ 2 Abs. 2 FOSchulV SLVerordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Fachoberschulen im Saarland Vom 24. Juni 1986
Die Schulaufsichtsbehörde[4] kann weitere Fachbereiche einführen und innerhalb der Fachbereiche Fachrichtungen bzw. weitere Fachrichtungen bilden. Abschnitt II…
§ 18 PrRealSchulV SLZeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Realschulen in privater Trägerschaft im Saarland Vom 24. Juli 2006
Die Aufnahme eines Schülers/einer Schülerin in die Berufsfachschule der Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales sowie…
§ 30 Abs. 2 BerSchulWiVwTGSV SLPrüfungsliste
In den Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik sowie Gesundheit und Soziales enthält die Prüfungsliste zusätzlich die Noten der mündlichen Prüfung (§…
§ 12 Abs. 1 Nr. 1 SLBiGSaarländisches Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetz (SLBiG) Vom 23. Juni 1999*
das Studium einer beruflichen Fachrichtung,