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Für die Schulakten und die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Prüfungskommission wird für jede Prüfungsklasse je eine Prüfungsliste angelegt, die Raum für folgende Angaben der Prüflinge enthält:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort,
die Noten des Jahreszeugnisses der Fachstufe I,
die von der Zulassungskonferenz festgesetzten Jahresnoten der Fachstufe II in den Prüfungsfächern und im Fach Sport (§ 25),
die Noten der schriftlichen Prüfungsarbeiten (§ 35),
die Endnoten und das Ergebnis der Abschlussprüfung (§ 40).
In den Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik sowie Gesundheit und Soziales enthält die Prüfungsliste zusätzlich die Noten der mündlichen Prüfung (§ 39 Absatz 4).
Bei Schulfremden enthält die Prüfungsliste die Angaben gemäß Absatz 1 Nummer 1, 4 und 5 sowie in allen Fachrichtungen auch die Noten der mündlichen Prüfung (§ 39 Absatz 4).
Die Prüfungslisten sind mit dem Fortgang der Prüfung entsprechend zu ergänzen. b) Schriftliche Prüfung