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Die schriftliche Prüfung umfasst die Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und Berufliche Kompetenz.
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit je Fach mit einer Bearbeitungszeit von jeweils drei Zeitstunden. Für jede Prüfungsarbeit ist ein eigener Prüfungstag vorzusehen.
Die schriftlichen Prüfungen in den Fächern nach Absatz 1 bestehen aus jeweils einer Aufsichtsarbeit. Für jedes Fach ist ein eigener Prüfungstag vorzusehen. Die…
Die schriftliche Prüfung besteht aus je einer Aufsichtsarbeit in den Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik. Als Prüfungsaufgaben sind zu bearbeiten: Die…
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit in jedem schriftlichen Prüfungsfach (§ 20 Satz 2) mit einer Bearbeitungszeit von jeweils drei…
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit in jedem schriftlichen Prüfungsfach (§ 20 Satz 2) mit einer Bearbeitungszeit von jeweils drei…
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit in jedem schriftlichen Prüfungsfach (§ 20 Satz 2) mit einer Bearbeitungszeit von jeweils drei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.