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Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in die zweijährige Berufsfachschule der Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales sowie Gastronomie und Nahrung richtet sich nach der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Berufsfachschulen der Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales sowie Gastronomie und Nahrung im Saarland vom 20. September 2019 (Amtsbl. I S. 678), die zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 859) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.