Art. 33 32015D1027
Aufhebung
Der Beschluss 2007/829/EG des Rates wird aufgehoben. Unbeschadet des Artikels 34 des vorliegenden Beschlusses bleiben Artikel 2 Absatz 1 und die Artikel 15 bis 19 des aufgehobenen Beschlusses jedoch auf alle Abordnungen anwendbar, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses bereits bestehen.