Erwägungsgrund 3 31999D1419
Die im Rat vereinigten, für Kulturfragen zuständigen Minister haben am 13. Juni 1985 eine Entschließung für die alljährliche Benennung einer „Kulturstadt Europas“ verabschiedet; durch diese Veranstaltung, für die von der Gemeinschaft Fördermittel zur Verfügung gestellt wurden, sollten der europäischen Öffentlichkeit besondere kulturelle Aspekte der Stadt, der Region oder des betreffenden Landes zugänglich gemacht werden.