Art. 7 32008D0590Der (die) Vorsitzende kann jede Person, die in einer auf der Tagesordnung stehenden Frage über besondere Kenntnisse verfügt, als Sachverständigen zu den…
Art. 8 Abs. 1 31995D0319Im Einvernehmen mit dem Vertreter der Kommission kann der Ausschuss Personen mit besonderer Sachkenntnis zu einem Tagesordnungspunkt als Sachverständige zur…
Art. 4 Abs. 3 32008D0591BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. Juni 2008 über das Ökodesign-Konsultationsforum (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/591/EG)
Der Vorsitzende kann Sachverständige oder Beobachter, die bei einem auf der Tagesordnung stehenden Thema über spezielle Fachkompetenzen verfügen, zur Teilnahme…
Art. 8 31976D0431Der Vorsitzende kann zu den Sitzungen des Ausschusses und der Arbeitsgruppen nach Artikel 9 als Sachverständigen jeden Kenner einer auf der Tagesordnung…