Art. 7 32001D0548
Der Ausschuss Rentenforum wählt für einen Zeitraum von zwei Jahren einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende. Zur Wahl sind zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bis zur Wahl des Vorsitzenden durch die Mitglieder des Rentenforums wird der Vorsitz des Rentenforums vom Vertreter der beteiligten Dienste der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales wahrgenommen.