Erwägungsgrund 8 31995D0319
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist der „Ausschuß Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter“ ein geeignetes Gremium, um in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die wirksame und äquivalente Anwendung des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu kontrollieren und um praktische Fragen gewissenhaft zu prüfen, die sich bei der Überwachung der Anwendung einschlägiger Rechtsvorschriften ergeben.