Erwägungsgrund 1 32002D0956
Abgesehen von der Empfehlung des Rates vom 6. Dezember 2001 über die Festlegung einer gemeinsamen Bewertungsskala für die Gefährdung von Persönlichkeiten, die die Europäische Union besuchen, gibt es keine allgemeinen Rechtsvorschriften, Normen oder Handbücher der Union für den Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (im Folgenden „Persönlichkeiten“ genannt), unabhängig davon, ob es sich um Persönlichkeiten aus den Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder aus Drittstaaten handelt.