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Das Netz hat folgende Ziele: a) Förderung des Informationsaustauschs zwischen den in das Netz eingebundenen Stellen, insbesondere des Austauschs von — allgemeinen und fachlichen Informationen und Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Persönlichkeiten; — Informationen über die am besten geeigneten Kriterien für die Auswahl und Ausbildung des zuständigen Personals der Stellen, die für den Schutz von Persönlichkeiten zuständig sind; b) Förderung der Aufstellung gemeinsamer bewährter praktischer Verfahren für operative Tätigkeiten, die von den in das Netz eingebundenen Stellen unternommen werden; c) Förderung der wechselseitigen Abordnung von Beamten der in das Netz eingebundenen Stellen; d) Ermöglichung eines Informationsaustauschs und der Kommunikation zwischen den in das Netz eingebundenen Stellen sowie der Entwicklung gemeinsamer Standpunkte in den folgenden Bereichen: — Formalitäten und Anträge auf die Genehmigung des Gastlandes für die Anwesenheit in seinem Hoheitsgebiet von Schutzkräften des ersuchenden Mitgliedstaates zur Begleitung der Persönlichkeit; — gemeinsame Vorgehensweisen zur Verhinderung von tätlichen Angriffen und Attentaten einschließlich der Art und Weise des Einsatzes von Beamten und Ressourcen; — Protokolle über die Vorzugsbehandlung der zu schützenden Persönlichkeit bei einem Ortswechsel der Delegationen; — Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Strafverfolgungsbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen; — Empfehlungen für die Medien; e) Förderung des Austauschs operativer Informationen nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften — entweder über die Kontaktstellen oder direkt zwischen den zuständigen Stellen, die von den Kontaktstellen mitgeteilt werden — über die Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen in Fällen, in denen der Schutz einer Persönlichkeit in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten sichergestellt werden muss; f) Förderung von Kontakten über die Anwendung von Schutzmaßnahmen in Fällen, in denen der Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten sichergestellt werden muss, zwischen den in den Mitgliedstaaten jeweils für die Bereitstellung von Schutzkräften zuständigen Behörden — entweder über die Kontaktstellen oder über direkte Kontakte zwischen den zuständigen Stellen, die von den Kontaktstellen mitgeteilt werden.
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