Art. 5 32002D0956
Das Netz unterbreitet dem Rat einen Jahresbericht über die Entwicklung seiner Tätigkeiten. Der Rat unterzieht die Tätigkeiten des Netzes alle drei Jahre einer Bewertung.
Das Netz unterbreitet dem Rat einen Jahresbericht über die Entwicklung seiner Tätigkeiten. Der Rat unterzieht die Tätigkeiten des Netzes alle drei Jahre einer Bewertung.