Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 51 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs ist im Einklang mit dem Wortlaut und der Systematik des neuen Artikels 225 EG-Vertrag und des neuen Artikels 140a EAG-Vertrag neu zu fassen, um die jeweiligen Zuständigkeiten des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz genauer zu regeln; dabei müssen dem Gericht erster Instanz wichtige Zuständigkeiten im ersten Rechtszug übertragen werden und die Verteilungskriterien so klar sein, dass sie den Organen und den Mitgliedstaaten eine eindeutige Beurteilung erlauben.
Soweit Artikel 54 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs die Fälle regelt, in denen sich das Gericht erster Instanz zugunsten des Gerichtshofs für…
Diese Änderung wurde in einer vorläufigen Fassung des Artikels 51 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs berücksichtigt, der wie folgt lautet:…
Artikel 225 Absätze 2 und 3 EG-Vertrag in der Fassung des Artikels 2 Nummer 31 des Vertrags von Nizza bestimmt: „(2) Das Gericht erster Instanz ist für…
Artikel 2 Nummer 31 des Vertrags von Nizza ersetzt Artikel 225 EG-Vertrag durch eine neue Vorschrift, deren Absatz 1 Unterabsatz 1 Folgendes bestimmt: „Das…
Diese Änderungen sind zum Teil in Artikel 62 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs berücksichtigt worden, der wie folgt lautet: „Wenn in Fällen nach…
Das Protokoll (Nr. 3) über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und sein Anhang I sollten daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.