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Die Europäische Atomgemeinschaft ist dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit durch den Beschluss 1999/819/Euratom der Kommission beigetreten. Am 31. Januar 2000 wurde die Beitrittsurkunde einschließlich der in Artikel 30 Absatz 4 Ziffer iii) des Übereinkommens vorgesehenen Erklärung beim Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation hinterlegt.
Der Beitritt zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen wird im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt. Der…
Die Beitrittsurkunde wird beim Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation, der das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei…
Durch die Verordnungen (EG) Nr. 1766/98 und (Euratom) Nr. 2387/98 traten die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft (nachstehend „die…
Die gemäß Artikel 30 Absatz 4 Ziffer iii) des Übereinkommens über nukleare Sicherheit abgegebene Erklärung der Europäischen Atomgemeinschaft in der am 31.…
Die Beitrittsurkunde wird beim Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation, der das Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen…
Die Europäische Atomgemeinschaft („Euratom“) und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.