Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Bereitstellungszeitraum der Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für das Kosovo läuft gemäß dem Beschluss 2006/880/EG des Rates am 11. Dezember 2009 aus.
Der Bereitstellungszeitraum der Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für das Kosovo wird um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 11. Dezember 2010, verlängert.
Der Bereitstellungszeitraum der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Libanon läuft gemäß dem Beschluss 2007/860/EG am 21. Dezember 2009 aus.
Der Bereitstellungszeitraum der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Libanon wird um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 21. Dezember 2010, verlängert.
Am 9. Juni 2009 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2009/445/GASP angenommen, durch die die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP dahingehend geändert wurde, dass der…
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wird innerhalb von zwei Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses bereitgestellt. Wenn die Umstände dies…
Das Mandat von Herrn Pieter FEITH als Sonderbeauftragter der Europäischen Union im Kosovo wird bis zum 31. August 2010 verlängert. Das Mandat kann jedoch eher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.