Erwägungsgrund 1 32004D0589
Will eine Vertragspartei das Abkommen kündigen, so muss sie gemäß Artikel 8 Absatz 5 des Abkommens diese Absicht der anderen Vertragspartei schriftlich mitteilen.
Will eine Vertragspartei das Abkommen kündigen, so muss sie gemäß Artikel 8 Absatz 5 des Abkommens diese Absicht der anderen Vertragspartei schriftlich mitteilen.