Beschluss des Rates vom 19. Juli 2004 über die Mitteilung an die Republik Korea der Kündigung des Abkommens über die Beschaffung im Telekommunikationssektor zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Korea seitens der Europäischen Gemeinschaft (2004/589/EG)
Korea ist ebenfalls der Auffassung, dass das Abkommen gegenstandslos geworden ist.
Erwägungsgrund 3 32004D0589
Erwägungsgrund 3 32004D0589Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen