Beschluss des Rates vom 19. Juli 2004 über die Mitteilung an die Republik Korea der Kündigung des Abkommens über die Beschaffung im Telekommunikationssektor zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Korea seitens der Europäischen Gemeinschaft (2004/589/EG)
Der Rat sollte die Kommission ermächtigen, der anderen Vertragspartei die Kündigung des Abkommens mitzuteilen.
Erwägungsgrund 5 32004D0589
Erwägungsgrund 5 32004D0589Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen