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Der Präsident des Rates wird hiermit ermächtigt, die Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (nachstehend „FAO“ genannt) zu hinterlegen.
Die in Anhang II wiedergegebene Erklärung ist Teil der Beitrittsurkunde.
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Beitrittsurkunde die als Anhang…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu benennen, die zur Hinterlegung der Beitrittsurkunde nach Artikel 6 Absatz 3 des Geänderten Übereinkommens…
Der Präsident des Rates wird hiermit ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Urkunde der förmlichen Bestätigung rechtsverbindlich…
Der Präsident des Rates wird hiermit ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, die Genehmigungsurkunde nach Artikel 35 des Übereinkommens im Namen der…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu ernennen, die befugt ist (sind), die Beitrittsurkunde im Namen der Gemeinschaft beim Generalsekretär…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Beitrittsurkunde gemäß Artikel 35 des Übereinkommens bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.