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Die 1997 vorgenommenen Änderungen des IPPC sind zwar noch nicht in Kraft getreten, doch gemäß der Entschließung Nr. 12/97 der 29. Tagung der FAO-Konferenz dürfen die geänderten Zeugnisse von den Vertragsparteien des IPPC, die sie akzeptieren, als Alternative und auf freiwilliger Basis verwendet werden. Viele Vertragsparteien des IPPC benutzen offenbar bereits die Zeugnisse auf der Grundlage der Muster im Anhang des IPPC in der Fassung von 1997.
Die staatlichen Pflanzenschutzdienste halten oft große Stückzahlen von Zeugnissen vorrätig. Es empfiehlt sich daher, für einen Übergangszeitraum Bestimmungen…
Das IPPC wurde 1979 und 1997 grundlegend geändert. Bei diesen Änderungen wurden unterschiedliche Zeugnismuster zugelassen, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und…
Der Anhang des von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) geschlossenen Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens…
Das IPPC-Übereinkommen wurde 1997 ein zweites Mal revidiert, um es mit dem im Rahmen der Schlussakte der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkommen über die…
Die Mitgliedstaaten akzeptieren für die Zwecke von Artikel 13 Absatz 1 Ziffer ii) der Richtlinie 2000/29/EG amtliche „Pflanzengesundheitszeugnisse“ oder…
Die Mitgliedstaaten akzeptieren die nach den Mustern in Anhang II ausgestellten Zeugnisse bis 31. Dezember 2009.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.