Art. 3 32004D0659BESCHLUSS DES RATES vom 27. Mai 2004 über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2008 (2004/659/EG)
Beide Städte ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um die wirksame Durchführung der Artikel 1 und 5 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG zu gewährleisten.
Art. 2 32005D0815BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2005 über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2009 (2005/815/EG)
Die beiden Städte treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um die wirksame Durchführung der Artikel 1 und 5 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG zu gewährleisten.
Art. 3 32006D0796BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 2006 über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2010 (2006/796/EG)
Alle genannten Städte treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die wirksame Durchführung der Artikel 1 und 5 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG, geändert durch…
Art. 114 Buchst. e 32017R1939Durchführungsvorschriften gemäß Artikel 24 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001.
Art. 6 Abs. 1 Buchst. b 32019D1144BESCHLUSS (EU) 2019/1144 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2018 über die staatliche Beihilfe SA.36086 (2016/C) (ehemals 2016/NN) Rumäniens zugunsten der Oltchim SA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 8592) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
ausführliche Beschreibung der Maßnahmen, die getroffen wurden bzw. beabsichtigt sind, um diesem Beschluss nachzukommen, und