Erwägungsgrund 3 32004D0689
Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Dezember 1999 über den Ausbau der Zusammenarbeit zur Modernisierung und Verbesserung des Sozialschutzes den Vorschlag der Kommission befürwortet, einen Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit einzurichten, der zur Umsetzung dieser Maßnahme durch die Arbeiten einer Gruppe hochrangiger Beamter eingerichtet wird. Der Rat hat betont, dass diese Art der Zusammenarbeit alle Formen des Sozialschutzes erfassen und den Mitgliedstaaten dabei helfen sollte, ihre Sozialschutzsysteme entsprechend ihren nationalen Prioritäten gegebenenfalls zu verbessern und auszubauen. Er hat zudem darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten für Organisation und Finanzierung des Sozialschutzes zuständig sind, und er hat die vier von der Kommission herausgestellten allgemeinen Ziele im Rahmen der grundlegenden Aufgabe, die Systeme des Sozialschutzes zu modernisieren, bestätigt, nämlich dafür zu sorgen, dass Arbeit sich lohnt und dass das Einkommen gesichert ist, dass die Renten sicher sind und die Rentensysteme langfristig finanzierbar gemacht werden, die soziale Eingliederung zu fördern sowie eine hohen Qualitätsansprüchen genügende und langfristig finanzierbare Gesundheitsversorgung zu sichern; er hat zudem hervorgehoben, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern bei allen Tätigkeiten zur Erreichung dieser vier Ziele gewahrt werden muss. Schließlich hat der Rat festgehalten, dass die finanziellen Aspekte allen aufgeführten Zielen gemeinsam sind.