Erwägungsgrund 6 32004D0689
Der durch den Beschluss 2000/436/EG des Rates vom 29. Juni 2000 geschaffene Ausschuss für Sozialschutz hat eindeutig seinen Nutzen als beratendes Gremium sowohl für den Rat als auch die Kommission unter Beweis gestellt und aktiv an der Entwicklung der vom Europäischen Rat (Lissabon) festgelegten offenen Koordinierungsmethode mitgewirkt.