Erwägungsgrund 4 32004D0689
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Lissabon, 23./24. März 2000) wurde die Bedeutung des Sozialschutzes bei der weiteren Entwicklung und Modernisierung eines aktiven und dynamischen Wohlfahrtsstaates in Europa anerkannt und der Rat aufgefordert, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren mittels verbesserter Informationsnetze zu intensivieren.