Erwägungsgrund 7 32004D0689
Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Nizza am 1. Februar 2003 sollte ein mit zusätzlichen Aufgaben ausgestatteter Ausschuss für Sozialschutz den bestehenden gleichnamigen Ausschuss ersetzen, um die Fortsetzung der Arbeiten des Letzteren zu ermöglichen. Der Beschluss 2000/436/EG sollte demnach zu dem Datum, an dem der neue Ausschuss für Sozialschutz seine Arbeit aufnimmt, aufgehoben werden —