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Den Vorsitz in der Gruppe führt die Kommission.
Für die Prüfung besonderer Fragen können in Abstimmung mit der Kommission und auf der Grundlage eines von der Gruppe festgelegten Mandats Untergruppen eingesetzt werden. Diese werden unmittelbar nach Erfüllung ihres Mandats aufgelöst.
Der Vorsitzende kann, soweit sinnvoll und/oder notwendig, Experten oder Beobachter mit besonderer Sachkunde in Bezug auf eines der auf der Tagesordnung stehenden Themen einladen, an den Arbeiten der Gruppe oder der Untergruppen teilzunehmen.
Im Rahmen der Mitwirkung an den Beratungen der Gruppe und der Untergruppen erlangte Informationen dürfen nicht verbreitet werden, wenn die Kommission sie als vertraulich einstuft, unbeschadet der Bestimmungen des Anhangs 2001/844/EG, EGKS, Euratom.
Die Sitzungen der Gruppe und ihrer Untergruppen finden in der Regel nach den von der Kommission festgelegten Modalitäten und Terminen in Räumlichkeiten der Kommission statt. Die Sekretariatsgeschäfte werden von der Kommission wahrgenommen. Andere mit den Vorgängen befasste Beamte der Kommission können an den Sitzungen der Gruppe und ihrer Untergruppen teilnehmen.
Die Gruppe gibt sich eine Geschäftsordnung auf der Grundlage der von der Kommission angenommenen Standardgeschäftsordnung für Sachverständigengruppen.
Die Kommission kann Zusammenfassungen, Schlussfolgerungen, Auszüge aus Schlussfolgerungen oder Arbeitsunterlagen der Gruppe in der Originalsprache des betreffenden Dokuments auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz veröffentlichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.