Art. 9 32004D0706
Die Reise- und Aufenthaltskosten, die den Mitgliedern, Beobachtern und Experten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Forums entstehen, werden von der Kommission nach den innerhalb der Kommission geltenden Bestimmungen erstattet. Für die Ausübung ihrer Tätigkeit wird keine Vergütung gezahlt.