Erwägungsgrund 10 32004D0746
Die Kommission hat eine abschließende Prüfung des Umstrukturierungsprogramms und des Geschäftsplans, die von Bulgarien übermittelt wurden, vorgenommen, aus der hervorgeht, dass die Durchführung des Umstrukturierungsprogramms und des Geschäftsplans zur Lebensfähigkeit des betreffenden Unternehmens unter normalen Marktbedingungen führen wird. Die Prüfung zeigte außerdem, dass die in dem Plan angegebene Höhe der staatlichen Umstrukturierungsbeihilfen das Mindestmaß, das erforderlich ist, damit das betreffende Unternehmen lebensfähig wird, nicht übersteigt und dass die Beihilfen schrittweise gesenkt und Ende 2005 gestrichen werden. Der Prüfung zufolge werden ferner eine umfassende Rationalisierung und ein umfassender Abbau von Überkapazitäten des begünstigten Unternehmens erreicht. Entsprechend kommt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Umstrukturierungsprogramm und der Geschäftsplan die Voraussetzungen des Artikels 9 Absatz 4 des Protokolls Nr. 2 zum Europa-Abkommen erfüllen —