Erwägungsgrund 9 32019R0287
Ferner müssen Fristen für die Einleitung von Untersuchungen sowie für die Entscheidung über die Zweckmäßigkeit von Schutzmaßnahmen festgelegt werden, um eine rasche Beschlussfassung sicherzustellen und dadurch die Rechtssicherheit für die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer zu erhöhen.