Verordnung (EU) 2026/687 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 über die Durchführung der bilateralen Schutzklauseln in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens und des EU-Mercosur-Interimsabkommens über den Handel
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über Einfuhrentwicklungen informieren, welche die Einführung von Schutzmaßnahmen erforderlich machen könnten.
Erwägungsgrund 10 32026R0687Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen