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Gemäß Artikel 67 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich fasst der Rat nach Ablauf eines Übergangszeitraums von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments einen Beschluss, wonach auf alle Bereiche oder Teile der Bereiche, die unter Titel IV des Vertrags fallen, das in dessen Artikel 251 genannte Verfahren anzuwenden ist.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis spätestens fünf Jahre nach dem Beginn der…
Gemäß Artikel 67 des Vertrags, der durch den Amsterdamer Vertrag aufgenommen wurde, waren die meisten dieser Maßnahmen vom Rat einstimmig nach Anhörung des…
Außerdem beschließt der Rat gemäß dem Protokoll zu Artikel 67 des Vertrags, das diesem Vertrag durch den Vertrag von Nizza beigefügt wurde, ab dem 1. Mai 2004…
Artikel 251 des Vertrags findet auf die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments Anwendung, die der Rat vor dem 1. Januar 2005 zu Vorschlägen für Maßnahmen…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens drei Jahre nach dem in Artikel 11 Absatz 1 genannten Zeitpunkt einen umfassenden Bericht…
Es sollten Bestimmungen erlassen werden, die einen reibungslosen Übergang von der Regelung für die Beschlussfassung des Rates mit qualifizierter Mehrheit, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.