Erwägungsgrund 2 32005D0118
Durch eine Verstärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit in diesem Bereich können bei Humanressourcen und Finanzmitteln Synergien erzielt werden; des Weiteren werden die Kontakte zwischen den Organen und die Verbreitung gemeinsamer Werte sowie einheitlicher beruflicher Praktiken gefördert.