Erwägungsgrund 1 32005D0037
Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Artikel 5, sieht die Analyse und Klassifizierung gefälschter Euro-Münzen durch die nationalen Münzanalysezentren (MAZ) der Mitgliedstaaten und durch das Europäische technische und wissenschaftliche Zentrum (ETSC) vor. Durch die Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 des Rates wurde die Anwendung der Artikel 1 bis 11 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben.