Beschluss der Kommission vom 29. Oktober 2004 zur Errichtung des Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums (ETSC) und zur Koordinierung der technischen Maßnahmen zum Schutz der Euro-Münzen gegen Fälschungen (2005/37/EG)
Es gilt die Entscheidungen 2003/861/EG und 2003/862/EG umzusetzen —
Erwägungsgrund 10 32005D0037
Erwägungsgrund 10 32005D0037Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen