Erwägungsgrund 6 32005D0037
Die regelmäßige Inkenntnissetzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA), der Europäischen Zentralbank, von Europol sowie der zuständigen einzelstaatlichen Behörden über die Arbeit des ETSC und über den aktuellen Stand auf dem Gebiet der Münzfälschung ist fortzusetzen.