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Die Niederlande haben Angaben über die Stilllegung in den Jahren 2002 und 2003 von Fischereifahrzeugen mit Baumkurren mit einer Maschenöffnung von 80 mm oder mehr an Bord übermittelt.
Für Schiffe mit Baumkurren mit einer Maschenöffnung von 80 mm oder mehr an Bord werden den Niederlanden in jedem Kalendermonat zwei zusätzliche Tage zu den in…
In den in Absatz 1 definierten Gebieten — ist es verboten, Schleppnetze — Baumkurren ausgenommen — mit Maschen im Öffnungsbereich 55 mm bis 99 mm für die…
Aufgrund der übermittelten Angaben ist den Niederlanden für Fischereifahrzeuge mit Fanggerät gemäß Anhang V Nummer 4 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr.…
Im ICES-Untergebiet IV und/oder der ICES-Division IIa ist es verboten, gleichzeitig Baumkurren mit mehr als zwei Maschenöffnungen der Bereiche 32 mm bis 99 mm,…
In den Teilen der Gebiete gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) oder b), die außerhalb der in den Absätzen 1 und 2 genannten Gebiete liegen, müssen Baumkurren…
Aus Gründen der Kontinuität sollte es Fischereifahrzeugen bestimmter Drittländer gestattet werden, unter bestimmten Bedingungen und nach Maßgabe der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.