Erwägungsgrund 5 32002R0494
Daher muss unverzüglich gehandelt werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 weiterhin gelten, bis der Rat die überarbeitete Fassung der Verordnung (EG) Nr. 850/98 angenommen hat.
Daher muss unverzüglich gehandelt werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1162/2001 weiterhin gelten, bis der Rat die überarbeitete Fassung der Verordnung (EG) Nr. 850/98 angenommen hat.