Erwägungsgrund 1 32006D0790BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Am 20. Juli 2005 ging bei der Kommission ein Antrag nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 (im Folgenden „Handelshemmnisverordnung“ genannt) ein. Der…
Erwägungsgrund 3 32005D0388Der Antrag enthielt genügend Beweise, um die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens der Gemeinschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Handelshemmnisverordnung zu…
Erwägungsgrund 1 32004D0891BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. November 2004 zur Einstellung des Untersuchungsverfahrens betreffend ein Handelshemmnis aufgrund der Aufrechterhaltung von Handelspraktiken Kanadas hinsichtlich bestimmter geografischer Angaben für Weine (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 4388) (2004/891/EG)
Am 6. Dezember 2001 stellte der Conseil Interprofessionnel du Vin de Bordeaux (CIVB) einen Antrag nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates…
Erwägungsgrund 4 32006D0790BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Der Antrag enthielt genügend Beweise, um die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Handelshemmnisverordnung zu rechtfertigen.…
Erwägungsgrund 3 32009L0053RICHTLINIE 2009/53/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG in Bezug auf Änderungen der Bedingungen für Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
In Artikel 39 der Richtlinie 2001/82/EG und in Artikel 35 der Richtlinie 2001/83/EG wird die Kommission ermächtigt, eine Durchführungsverordnung für…
Erwägungsgrund 1 32005D0470BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 24. Juni 2005 zur Einstellung des Untersuchungsverfahrens wegen unerlaubter Vervielfältigung von Tonträgern der Gemeinschaft in Thailand und ihrer Auswirkungen auf den Handel der Gemeinschaft mit Tonträgern (2005/470/EG)
Am 5. Juni 1991 erhielt die Kommission einen Antrag des europäischen Büros des Internationalen Verbandes der fonografischen Industrie (IFPI), der praktisch alle…