Erwägungsgrund 238 32024R2509
Bei der Ausweitung der diversifizierten Finanzierungsstrategie auf ein breiteres Spektrum von Programmen ist es daher angezeigt, dass die Kommission die für ihre Umsetzung erforderlichen Vorkehrungen trifft. Diese Vorkehrungen sollten einen Governance-Rahmen, Risikomanagementverfahren und eine Kostenzurechnungsmethode umfassen, die im Einklang mit Artikel 223 Absatz 4 Buchstabe e der vorliegenden Verordnung stehen sollten. Im Interesse der Transparenz sollte die Kommission das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig und umfassend über alle Aspekte ihrer Anleihe- und Schuldenmanagementstrategie unterrichten.