Erwägungsgrund 2 32005D0436
Wegen der zunehmenden Gefahr durch die Einschleppung exotischer MKS-Stämme nach Europa wurden die Mitgliedsländer der EUFMD in den sechziger Jahren aufgefordert, einen Treuhandfonds einzurichten, mit dem Sofortmaßnahmen in den Balkanländern, über die die Seuche hauptsächlich nach Kontinentaleuropa eingeschleppt wurde, durchgeführt werden sollten. Dieser Fonds wurde später aufgeteilt in den Treuhandfonds 911100/MTF/003/EEC, in den die Mitgliedsländer einzahlten, die gleichzeitig Mitgliedstaaten der Gemeinschaft waren, und in den Treuhandfonds 909700/MTF/004/MUL, in den die Mitgliedsländer einzahlten, die damals nicht der Gemeinschaft angehörten bzw. ihr auch heute nicht angehören.