Erwägungsgrund 1 32005D0470
Am 5. Juni 1991 erhielt die Kommission einen Antrag des europäischen Büros des Internationalen Verbandes der fonografischen Industrie (IFPI), der praktisch alle Hersteller von Tonträgern in der Gemeinschaft vertritt, nach der Verordnung (EWG) Nr. 2641/84 des Rates vom 17. September 1984 zur Stärkung der gemeinsamen Handelspolitik und insbesondere des Schutzes gegen unerlaubte Handelspraktiken.