Erwägungsgrund 6 32005D0470
Die Kommission prüfte den Sachverhalt und die Rechtslage erneut und legte dem Beratenden Ausschuss am 29. Mai 2002, 13. Oktober 2003 und 29. Juni 2004 drei Prüfungsberichte vor. Nach ihren Feststellungen hatte Thailand Maßnahmen getroffen, um das Ausmaß der unerlaubten Vervielfältigung von Tonträgern wirksam zu verringern; dazu gehörten u. a. die Verabschiedung von Rechtsvorschriften über optische Datenträger durch das thailändische Parlament, die Intensivierung der gezielten Vollzugsmaßnahmen gegenüber Raubkopierern im Musikbereich, die engere Koordinierung zwischen den an der Bekämpfung der unerlaubten Vervielfältigung im Musikbereich beteiligten thailändischen Behörden sowie zwischen den thailändischen Behörden und den Verbänden der Musikindustrie und die Veranstaltung öffentlicher Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher für die nachteiligen Auswirkungen der unerlaubten Vervielfältigung.