Erwägungsgrund 5 32005D0470
Danach hielt die Kommission Konsultationen mit der thailändischen Regierung ab, in denen sich diese im September 1992 verpflichtete, das Ausmaß der unerlaubten Vervielfältigung von Tonträgern der Gemeinschaft in möglichst kurzer Zeit bis zur Geringfügigkeit zu verringern und als ersten Schritt innerhalb eines Jahres einen erheblichen Rückgang zu erreichen. Das neue thailändische Urheberrechtsgesetz trat am 21. März 1995 in Kraft. Zahlreiche neue Bestimmungen wurden eingeführt, um das Vorgehen gegen Raubkopierer zu erleichtern und potenzielle Rechtsverletzer insbesondere durch erheblich verschärfte Sanktionen abzuschrecken. Die Kommission beschloss daher mit ihrem Beschluss 96/40/EG, das Untersuchungsverfahren auszusetzen und die Lage auch weiterhin aufmerksam zu beobachten.